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Beschaffung von Ökostrom aus EEG-20PLUS Anlagen zur Belieferung unser Elektrolysen und Einsatz in dezentralen Standorten

Betreiber Post-EEG-Anlagen“ oder „EEG-20Plus-Anlagen vermartkten ihren Strom ab 2021 über bilaterale Stromlieferverträge (PPA) direkt an gewerbliche Verbraucher.

Im Gegensatz zu EEG - gefördertem Strom - darf dieser Strom als Grünstrom bezeichnet werden.

Die Dekarbonisierung von Unternehmen und Immobilien wird von uns damit valide und effektiv sichergestellt.